Quellenstaat

Quellenstaat
Ursprungsstaat; Begriff des Außensteuerrechts für den Staat, in dem der Steuerpflichtige zwar nicht seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, wohl aber einer wirtschaftlichen Betätigung nachgeht, die für ihn eine Einkommens- bzw. Vermögensquelle darstellt. Der Q. unterwirft den Steuerpflichtigen i.d.R. mit den Einkünften und mit dem Vermögen in diesem Staat der  beschränkten Steuerpflicht.
- Gegensatz:  Wohnsitzstaat. Literatursuche zu "Quellenstaat" auf www.gabler.de

Lexikon der Economics. 2013.

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